Steuerfachangestellte/r: Berufsschule
Berufsschulpflichtig sind gemäß §§ 77 und 78 Schulgesetz alle Schulabgänger einer auf der Grundschule aufbauenden Schule, die zu dem Zeitpunkt des Beginns der Berufsausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis begonnen, ist der Auszubildende bis zum Abschluss der Berufsausbildung berufsschulpflichtig. Wer ein Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis beginnt, ohne berufsschulpflichtig zu sein, kann die Berufsschule bis zum Abschluss mit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen besuchen. Die Kammer empfiehlt allen nicht mehr Berufsschulpflichtigen den Besuch der Steuerfachklassen.
Der Unterricht umfasst:
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im 1. Berufsschuljahr die Grundstufe (mit Steuerfachunterricht) |
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im 2. Berufsschuljahr die Steuerfachklasse I |
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im 3. Berufsschuljahr die Steuerfachklasse II |
Auszubildende, die in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine verkürzte Ausbildungsdauer absolvieren, werden in der Berufsschule sofort in die zweite Klasse aufgenommen, d.h. ihnen wird insbesondere der steuerrechtliche Unterrichtsstoff des ersten Schuljahres durch die Schule nicht vermittelt.
Dies bedeutet, dass Auszubildende, die an einer verkürzten Ausbildungsdauer interessiert sind, sowie Ausbildende bzw. Ausbilder, die bereit sind, einen Ausbildungsvertrag mit verkürzter Dauer einzugehen, selbst dafür verantwortlich sind, in welcher Form der fehlende steuerrechtliche Stoff des ersten Schuljahres vermittelt wird.
In diesen Fällen sind entweder die Auszubildenden gehalten, sich den versäumten Unterrichtsstoff selbst zu erarbeiten, oder die Ausbildenden/Ausbilder bzw. deren Mitarbeiter müssen entsprechende Unterweisungen vornehmen.
Zuständigkeitsbereiche und Anschriften der Kaufmännischen Berufsschulen:
In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, den Besuch an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule zu beantragen.
Dieser Antrag ist an die örtlich zuständige Schule unter Angabe der persönlichen Daten des Auszubildenden sowie der Pendelzeiten zwischen Wohnung bzw. Ausbildungsstätte des Auszubildenden sowohl zur zuständigen als auch zur gewünschten Schule zu stellen.
Ohne Zustimmung der örtlich zuständigen Schule darf eine andere Schule den Auszubildenden nicht aufnehmen.
Kaufmännische Schule Aalen
Steinbeisstraße 2
73430 Aalen
Telefon (07361) 566300
Telefax (07361) 566304
info@ks-aalen.de
www.ks.aa.bw.schule.de
Kaufmännische Berufsschule Göppingen
Christian-Grüninger-Straße 12
73035 Göppingen
Telefon (07161) 613150
Telefax (07161) 613169
info@ks-goeppingen.de
www.ks-goeppingen.de
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Gustav-von-Schmoller-Schule Heilbronn Kaufmännische Berufsschule Frankfurter Straße 63 74072 Heilbronn Telefon (07131) 562446 Telefax (07131) 562123 gvss@gvss-hn.org www.gvss.hn.bw.schule.de |
Humpis-Schule Ravensburg Kaufmännische Berufsschule Sankt-Martinus-Straße 77 88212 Ravensburg Telefon (0751) 368300 Telefax (0751) 368318 sekretariat@humpis.de www.humpis-schule.de |
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Theodor-Heuss-Schule Reutlingen Kaufmännische Berufsschule Schulstraße 35 72764 Reutlingen Telefon (07121) 485311 Telefax (07121) 485390 info@ths-reutlingen.de www.ths.rt.schule-bw.de |
Nell-Breuning-Schule Rottweil Kaufmännische Berufsschule Heerstraße 150 78628 Rottweil Telefon (0741) 2708300 Telefax (0741) 2708310 poststelle@nbs-rottweil.schule.bwl.de www.ks-rottweil.de |
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Kaufmännische Schule Stuttgart-Nord Heilbronner Straße 155 70191 Stuttgart Telefon (0711) 257790 Telefax (0711) 2577920 KSN@Stuttgart.de www.ksn-stuttgart.de |
Friedrich-List-Schule Ulm
Kaufmännische Berufsschule Kornhausplatz 7 89073 Ulm Telefon (0731) 1613882 Telefax (0731) 1613894 kbs@fls.schule.ulm.de www.fls.schule.ulm.de |