Steuerberater/in - Ausbildung / Examen

 

 

Ausbildung

Voraussetzung für die Bestellung als Steuerberater/in ist die erfolgreiche Ablegung des Steuerberater-Examens.
Zu diesem Examen führen verschiedene "Wege". Für die Zulassung zum Steuerberater-Examen müssen die aus
der nachfolgenden Grafik ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

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Für den Zugang von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Mitgliedstaat oder Vertragsstaat) oder der Schweiz gelten besondere Vorschriften.

Im Steuerberater-Examen werden hohe Anforderungen an Können und Wissen der Bewerber gestellt. Die praktische Berufserfahrung allein ist nicht ausreichend. Eine intensive und systematische Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen ist unerläßlich!
 

 

 

 

 

Wenn Sie ein Studium haben,
dann empfehlen wir:

Wenn Sie Steuerfachangestellter sind,
dann empfehlen wir:

Seminar "Steuerrecht, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht" für Absolventen der Universitäten, der Fachhochschulen und der Dualen Hochschulen zur praxisbezogenen Ergänzung der durch das Studium erlangten Kenntnisse.
Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes.

Seminar zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirt-Fortbildungsprüfung: Systematische Fortbildung in Steuerrecht, Rechnungswesen/Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht.

 

Fortbildung in einzelnen Themenbereichen
(Vortragsveranstaltungen, Seminare, Fortbildungslehrgänge). Diese Phase ist der Fortbildung und Vertiefung in verschiedenen Themenbereichen gewidmet.

 

Lehrgang zur Vorbereitung auf das Steuerberater-Examen
Steuerberaterlehrgang für die gezielte Examensvorbereitung.


Steuerberater ist kein Beruf, in den man "hineinrutscht". Denn er stellt hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation und an die persönliche Eignung der Bewerber. Als Steuerberater werden Sie mit immer neuen, komplexen Sachfragen konfrontiert sein und Sie werden als Vertreter Ihrer Mandanten eine besondere Vertrauensstellung genießen. Das setzt voraus, dass Sie die Pflichten und Werte des Berufs zur Richtschnur Ihres täglichen beruflichen Handelns machen. Die Broschüre "Werden Sie Steuerberater, werden Sie Steuerberaterin!" informiert Sie über die vielfältigen Facetten, Perspektiven und Chancen, die der Beruf des Steuerberaters bietet.

Im Interesse einer fachlich-gezielten Berufsausbildung des Steuerberaters wurde seitens der Bundessteuerberaterkammer und des Arbeitskreises der Professoren der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ein Anforderungsprofil des Steuerberaters erarbeitet. Das Anforderungsprofil legt in Form von Empfehlungen diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten fest, über die ein Steuerberater nach erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung, also zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit, verfügen sollte.

Das Anforderungsprofil soll insbesondere als Orientierungshilfe dienen für





die Hochschulen bei der Planung und Bereitstellung einschlägiger Ausbildungsangebote,




die Studenten, die den Beruf des Steuerberaters anstreben, bei der Wahl der Studienfächer,




die Ausbildung sowohl in den Steuerberaterpraxen als auch in berufsständischen Einrichtungen,




die Darstellung des Beratungsangebotes der Steuerberater,




den Gesetz- und Verordnungsgeber bei der Anpassung des Berufsrechts.

 

Das Steuerberater-Examen

 


Zulassung zum Examen

Die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung, die Zulassung zur Prüfung sowie die Befreiung von der Prüfung wurden durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ab der Steuerberaterprüfung 2009 auf die Steuerberaterkammern übertragen. Die rechtliche Abnahme der Steuerberaterprüfung erfolgt aber weiterhin durch die Finanzverwaltung, d.h. insbesondere, dass der Prüfungsausschuss bei der Finanzverwaltung angesiedelt bleibt und die Berufung der Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Bestimmung des Prüfungstermins für die schriftliche Prüfung sowie die Erstellung der schriftlichen Klausuren auch künftig durch die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden erfolgen.

Die Steuerberaterkammern Nordbaden, Stuttgart und Südbaden haben zur Erfüllung der ihnen nach dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung eine "Gemeinsame Stelle der Steuerberaterkammern in Baden-Württemberg gem. § 37b StBerG"
(Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg) errichtet.

Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, auf Befreiung von der Prüfung oder auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Prüfung sind an die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg zu richten.

Die Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg ist für Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Antragstellung in Baden-Württemberg vorwiegend beruflich tätig sind oder - wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, zuständig.

Weitere Informationen:





Merkblatt und Zulassungsantrag: Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg




Wortlaut der Zulassungsvoraussetzungen: §§ 36, 37a, 38 Steuerberatungsgesetz




Besondere Vorschriften für den Zugang von Angehörigen aus anderen EU-Ländern sowie des EWR oder der Schweiz zum Steuerberater-Examen




Gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Dezember 2011 über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung/Eignungsprüfung 2012 und die hierfür als Hilfsmittel zugelassenen Textausgaben




Bekanntmachung vom 2. November 2011 über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

 


Prüfung

Die Prüfung wird von dem beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft errichteten Prüfungssausschuss, dem auch Steuerberater angehören, abgenommen. Die schriftliche Steuerberaterprüfung beginnt in der Regel am ersten oder zweiten Dienstag im Oktober. Das Bundesministerium der Finanzen hat der Bundessteuerberaterkammer mit Schreiben vom 1. Juli 2010 die nächsten Prüfungstermine wie folgt mitgeteilt (Änderungen jeweils vorbehalten):

       Steuerberaterprüfung 2012      09. bis 11. Oktober 2012  
       Steuerberaterprüfung 2013      08. bis 10. Oktober 2013  
       Steuerberaterprüfung 2014      07. bis 09. Oktober 2014  
       Steuerberaterprüfung 2015      06. bis 08. Oktober 2015   
       Steuerberaterprüfung 2016      11. bis 13. Oktober 2016   
       Steuerberaterprüfung 2017      10. bis 12. Oktober 2017   

Die mündliche Steuerberaterprüfung hat in Baden-Württemberg in den letzten Jahren i.d.R. zwischen Mitte Januar und Anfang Februar begonnen.

Weitere Informationen zu den Prüfungsgebieten und -aufgaben:





Prüfungsgebiete: § 37 Steuerberatungsgesetz




Prüfungsaufgaben: Die Prüfungsaufgaben werden im Bundessteuerblatt veröffentlicht, und zwar        

Prüfungsaufgaben Examen 2011 BStBl 2012 Heft 3
Prüfungsaufgaben Examen 2010 BStBl 2011 Heft 4
Prüfungsaufgaben Examen 2009 BStBl 2010 Heft 4
Prüfungsaufgaben Examen 2008 BStBl 2009 Heft 6

Anmerkung zur Prüfungsaufgaben-Recherche:


Auf der Homepage des BStBl "Inhalt" anklicken und die "Nutzungsbedingungen für die kostenlose Recherche in der Datenbank Bundessteuerblatt" akzeptieren (am Ende der Seite); danach stehen Ihnen die Jahrgänge ab 1992 zur Verfügung. Die Linzenzbedingungen für die Nutzung der Datenbank "Bundessteuerblatt" auf CD-ROM und über das Internet entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Bestellung

Nach bestandener Prüfung kann die Bestellung bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden; das Merkblatt "Information zum Bestellungsverfahren", der Antrag auf Bestellung, die Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Bestellung zur Steuerberaterin/zum Steuerberater sowie der FAQ-Katalog zum Syndikus-Steuerberater stehen als PDF-Dateien zur Verfügung.